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   VG Schwerin, 07.06.2007 - 1 A 1272/05   

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https://dejure.org/2007,26613
VG Schwerin, 07.06.2007 - 1 A 1272/05 (https://dejure.org/2007,26613)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07.06.2007 - 1 A 1272/05 (https://dejure.org/2007,26613)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 1 A 1272/05 (https://dejure.org/2007,26613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch des Beamten auf Bewilligung von Altersteilzeit und der Begriff des "dienstlichen Belangs"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VG Schwerin, 07.06.2007 - 1 A 1272/05
    Allerdings hat es dabei zu respektieren, dass dienstliche Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 8, S. 38).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus VG Schwerin, 07.06.2007 - 1 A 1272/05
    Sie liegen damit zwar noch unterhalb der Schwelle der 'zwingenden' dienstlichen Belange (vgl. § 88 a Abs. 2 Satz 2 LBG), sind ihnen aber bereits angenähert (vgl. Senatsurteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 zum Begriff des 'dringenden öffentlichen Interesses').
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Schwerin, 07.06.2007 - 1 A 1272/05
    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. Urteil vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 20.69 - BVerwGE 39, 291 ).
  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Schwerin, 07.06.2007 - 1 A 1272/05
    "Der Begriff des dienstlichen Belangs umschreibt ebenso wie der des 'dienstlichen Bedürfnisses' eine gesetzliche Voraussetzung für die Ermessensentscheidung (vgl. Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.63 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 6).
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